Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz davor, Ihr Unternehmen auf die nächste Ebene zu heben. Die Vision ist klar, die Begeisterung ist groß, und dann… stolpern Sie über den Fördermittel-Dschungel. Hier fehlt es oftmals an dem Schlüssel zu erfolgreichen Förderansuchen.
Klingt bekannt? Wir wissen, dass der Weg zu Fördermitteln gepflastert ist mit Herausforderungen:
von unvollständigen Anträgen über verpasste Fristen bis hin zu übersehenen Chancen.
Doch hier kommt die gute Nachricht: Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen!
Bei LSP – Loidolt, Schönauer & Partner verwandeln wir Herausforderungen in Sachen Förderansuchen in Chancen:
1️⃣
Perfektion der Förderansuchen bis ins Detail: Polieren Sie Ihren Antrag, bis er glänzt – keine Unvollständigkeiten, keine Fehler. Nur Ihre beste Chance auf Erfolg. Hier spielt eine perfekte Darstellung des Projektes eine Rolle und dieses muss auch dementsprechend gut dargestellt werden.
2️⃣
Genauigkeit sind bei Förderansuchen wichtig: Keine falschen Angaben, keine rechtlichen Stolpersteine. Sorgen Sie für Klarheit und Konformität. Recherchieren sie die Themen sehr genau bis ins Detail!
3️⃣
Immer einen Schritt voraus: Passen Sie auf die genannten Fristen der Förderansuchen auf. Sorgen Sie dafür, dass Sie immer rechtzeitig Überprüfen und Optimieren. Man unterschätzt oftmals den Aufwand zur Aufbereitung der Unterlagen. Starten Sie rechtzeitig!
4️⃣
Ein Meer von Möglichkeiten: Stöbern Sie sich durch die unzähligen Förderprogramme, finden die besten für Sie und stellen sicher, dass keine Gelegenheit ungenutzt bleibt. Oftmals übersieht man bei Ungenauigkeit oder Unwissenheit auch großartige Fördermöglichkeiten. Nur so nutzen Sie die volle Kraft der Förderansuchen aus.
5️⃣
Vorbereitung der Förderansuchen ist alles: Eignen Sie sich die Expertise zu den Förderprogrammen genauestens Stück für Stück an und bereiten Sie sich dafür gut vor. Je mehr Sie sich zu den Kernthemen informieren umso genauer können Sie dann alles vorbereiten.
Diese 5 wichtigen Tipps helfen Ihnen durch den sogenannten Förderdschungel.
Doch jetzt kommts – Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen erfahrenen Navigator an Ihrer Seite, der Sie sicher durch die Untiefen des Fördermitteldschungels führt und somit auch viel Zeit und Kosten Ihrerseits spart. Das sind wir! In Zusammenarbeit erstellen wir Ihnen ein optimales Förderansuchen und beraten Sie dazu.
Lassen Sie uns zusammen Ihre Erfolgsgeschichte schreiben. Kontaktieren Sie uns jetzt und machen Sie den ersten Schritt in eine Zukunft, in der Ihre Visionen Realität werden.
Machen Sie und Ihr Business fit für die Zukunft mit Digi4Wirtschaft.
Es ist spätestens JETZT an der Zeit, Ihre digitale Transformation zu beschleunigen!
Das Land Niederösterreich hat aktuell wieder das perfekte Sprungbrett dafür bereitgestellt: die Digi4Wirtschaft Förderung!
Diese Initiative ist Ihr Ticket, um in die digitale Zukunft zu starten, mit finanzieller Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Ihre Investitionen in neue Technologien und Prozesse zu fördern.
Aber wie wir alle wissen, dass der Weg zur Förderung manchmal verwirrend sein kann – voller Formulare, Fristen und Fachjargon. Hier sind wir, um den Tag und Zeit zu retten!
Als Ihre persönlichen Förderhelden nehmen wir Ihnen die Last der Antragstellung ab und navigieren durch den Prozess, damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Business wachsen zu lassen.
Warum mit uns?
Fokus auf Digi4Wirtschaft: Wir haben uns tiefgehend mit dieser speziellen Förderung auseinandergesetzt und wissen genau, wie man sie für Ihr Unternehmen nutzt. Schicken Sie uns dazu einfach kurz eine Anfrage oder melden Sie sich telefonisch bei uns.
Seien Sie mutig, seien Sie innovativ, und lassen Sie uns zusammen die Möglichkeiten der Digi4Wirtschaft Förderung maximal ausschöpfen. Ihr nächster großer Schritt ist nur einen Anruf oder Klick entfernt!
Bereit für eine stressfreie Förderung? Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam durchzustarten!
Quellen:
https://www.noe.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Programmdokument_digi4Wirtschaft_v1.03.pdf
https://www.tip-noe.at/news/digi4wirtschaft/
Die FlexKapGG ist eine innovative Form der Kapitalgesellschaft, die es Unternehmen ermöglicht, flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren. Ein großer Vorteil der FlexKapGG ist die Möglichkeit, das Kapital flexibel zu erhöhen oder zu verringern, ohne dabei die gesamte Gesellschaftsstruktur ändern zu müssen. Dies bietet Unternehmen eine hohe finanzielle Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Marktbedingungen.
Ein weiterer Vorteil der FlexKapGG ist die Möglichkeit, verschiedene Klassen von Gesellschaftern mit
unterschiedlichen Rechten und Pflichten zu etablieren. Dies ermöglicht es, die Interessen
verschiedener Investorengruppen zu berücksichtigen und individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Allerdings gibt es auch einige Nachteile der FlexKapGG. Die Komplexität der Struktur und die
Notwendigkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, können zu einem höheren
Verwaltungsaufwand und Kosten führen. Zudem kann es schwierig sein, eine einheitliche
Unternehmensstrategie zu verfolgen, wenn verschiedene Gesellschaftergruppen unterschiedliche
Interessen verfolgen.
Insgesamt bietet die FlexKapGG jedoch eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, ihre Kapitalstruktur flexibel zu gestalten und auf die Bedürfnisse verschiedener Investorengruppen einzugehen.
Quellen:
Klicke hier für weitere Informationen zur FlexKapGG auf WKO.at
Read MoreDie Abschaffung der kalten Progression ab 2023 ist eine bedeutende steuerliche Änderung in Österreich. Durch die Anpassung der Einkommensteuerstufen an die Inflation wird eine schleichende Höherbesteuerung vermieden.
Die Einkommensteuerstufen für das Jahr 2024 werden um mindestens 6,6% erhöht, was für alle Steuerzahler in Österreich mehr Netto vom Brutto bedeutet. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ebenfalls um 0,1 Prozentpunkte gesenkt. Für das Jahr 2024 beträgt das Volumen der kalten Progression insgesamt 3,655 Milliarden Euro. Ein Drittel davon, also etwa 1,184 Milliarden Euro, steht dem Finanzminister zur Verfügung, um weitere Entlastungsmaßnahmen zu setzen.
Quellen:
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In Österreich wird die Körperschaftsteuer, eine wesentliche Steuer für Unternehmen, ab dem 1. Januar 2024 auf 23% gesenkt. Diese Senkung stellt eine signifikante Änderung dar, da der Satz im Jahr 2022 noch bei 25% lag und im Jahr 2023 auf 24% reduziert wurde. Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die progressiv gestaltet ist, wird die Körperschaftsteuer linear erhoben, unabhängig von der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens.
Diese steuerliche Anpassung ist Teil einer umfassenderen Reform, die darauf abzielt,
Unternehmen zu stärken und den Wirtschaftsstandort Österreich attraktiver zu
gestalten. Es wird erwartet, dass diese Senkung einen positiven Einfluss auf die
österreichische Wirtschaft und ihre Unternehmen haben wird, indem sie Anreize für
Investitionen und Wachstum schafft.
Allerdings bringt die Senkung der Körperschaftsteuer auch finanzielle
Herausforderungen für den Staat mit sich. So wird geschätzt, dass durch die
Reduzierung des Steuersatzes auf 24% im Jahr 2023 dem Staat bereits mehr als 568
Millionen Euro entgangen sind. Mit der weiteren Senkung auf 23% im Jahr 2024 wird
der entgangene Betrag voraussichtlich mehr als 1,1 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
Diese Informationen könnten für einen Blogbeitrag aus der Perspektive eines
Unternehmensberaters sehr relevant sein, da sie sowohl die finanziellen Vorteile für
Unternehmen als auch die potenziellen fiskalischen Auswirkungen für den Staat
beleuchten.
Quellen:
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Ab dem 1. Januar 2024 wird in Österreich der monatliche Freibetrag für Überstunden von bisher 86 Euro auf 120 Euro erhöht. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt zusätzlich eine befristete Sonderregelung, wonach die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei sind. Diese Regelung zielt darauf ab, der angespannten Personalsituation entgegenzuwirken und eine finanzielle Entlastung für die Arbeitnehmer zu schaffen.
Für SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge wird der monatliche Steuerfreibetrag ebenfalls
angehoben. Ab 2024 liegt der maximale Freibetrag bei 400 Euro, und bei Vorliegen
von Nachtarbeit erhöht sich dieser auf maximal 600 Euro. Diese Anpassungen tragen
dazu bei, die finanzielle Belastung von Arbeitnehmern, die Überstunden oder
Nachtarbeit leisten, zu verringern.
Diese Änderungen stellen wichtige Aspekte für Unternehmen in Österreich dar, da sie
sowohl die finanzielle Situation der Arbeitnehmer als auch die steuerliche Last der
Unternehmen direkt beeinflussen. Als Unternehmensberater ist es wesentlich, über
diese Entwicklungen informiert zu sein, um Unternehmen effektiv beraten zu können.
Quellen:
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