Ab dem 1. Januar 2024 wird in Österreich der monatliche Freibetrag für Überstunden von bisher 86 Euro auf 120 Euro erhöht. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt zusätzlich eine befristete Sonderregelung, wonach die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei sind. Diese Regelung zielt darauf ab, der angespannten Personalsituation entgegenzuwirken und eine finanzielle Entlastung für die Arbeitnehmer zu schaffen.

Für SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge wird der monatliche Steuerfreibetrag ebenfalls
angehoben. Ab 2024 liegt der maximale Freibetrag bei 400 Euro, und bei Vorliegen
von Nachtarbeit erhöht sich dieser auf maximal 600 Euro. Diese Anpassungen tragen
dazu bei, die finanzielle Belastung von Arbeitnehmern, die Überstunden oder
Nachtarbeit leisten, zu verringern.
Diese Änderungen stellen wichtige Aspekte für Unternehmen in Österreich dar, da sie
sowohl die finanzielle Situation der Arbeitnehmer als auch die steuerliche Last der
Unternehmen direkt beeinflussen. Als Unternehmensberater ist es wesentlich, über
diese Entwicklungen informiert zu sein, um Unternehmen effektiv beraten zu können.

Quellen:

https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/steuerberatung/artikel/seg-zulagen-sfn-und-ueberstundenzuschlaege-aenderungen.html

https://www.weka.at/news/Personal/Arbeitsrecht/Erhoehung-der-Steuerfreigrenzen-bei-Ueberstunden#:~:text=,h%C3%B6chstens%20jedoch%20EUR%20200%2C%E2%80%93%20steuerfrei