Die Abschaffung der kalten Progression ab 2023 ist eine bedeutende steuerliche Änderung in Österreich. Durch die Anpassung der Einkommensteuerstufen an die Inflation wird eine schleichende Höherbesteuerung vermieden.

Die Einkommensteuerstufen für das Jahr 2024 werden um mindestens 6,6% erhöht, was für alle Steuerzahler in Österreich mehr Netto vom Brutto bedeutet. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird ebenfalls um 0,1 Prozentpunkte gesenkt. Für das Jahr 2024 beträgt das Volumen der kalten Progression insgesamt 3,655 Milliarden Euro. Ein Drittel davon, also etwa 1,184 Milliarden Euro, steht dem Finanzminister zur Verfügung, um weitere Entlastungsmaßnahmen zu setzen.

Quellen:

https://www.wko.at/steuern/highlights-steuerliche-aenderungen#:~:text=Abgeltung%20kalte%20Progression%20Am%201,an%20die%2

https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Abgeltung-der-kalten-Progression-im-Jahr-2024#:~:text=Die%20steuerliche%20Mehr%C2%ADbelastung%20durch%20die,j%C3%A4hrlic

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